Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Eventtechnik
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen D.S-Eventtechnik und dem Mieter (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Eventtechnik abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, es wurde etwas anderes ausdrücklich vereinbart.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Mietanfrage des Mieters durch [dein Unternehmen] zustande. Diese Bestätigung kann per E-Mail oder in schriftlicher Form erfolgen.
2.2 Alle Angebote von D.S-Eventtechnik sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine verbindliche Zusage gemacht.
3. Mietgegenstand
3.1 D.S-Eventtechnik stellt dem Mieter die vereinbarte Eventtechnik (z.B. Lautsprecher, Mikrofone, Lichttechnik, etc.) für die im Mietvertrag festgelegte Mietdauer zur Verfügung.
3.2 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden und sie pfleglich zu behandeln.
4. Mietdauer und Mietpreis
4.1 Die Mietdauer beginnt mit dem in der Bestätigung oder im Vertrag angegebenen Termin und endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände gemäß den vereinbarten Rückgabebedingungen.
4.2 Der Mietpreis wird vorab vereinbart und ist grundsätzlich inklusive der vereinbarten Leistung (z.B. Lieferung, Aufbau, Abbau, Betreuung) oder zuzüglich dieser Leistungen, wenn sie gesondert berechnet werden.
4.3 Der Mietpreis ist spätestens 7 Tage vor Mietbeginn zu zahlen, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen.
5. Lieferung und Abholung
5.1 Die Lieferung der Eventtechnik erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort. Der Mieter sorgt für den Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten.
5.2 Der Mieter übernimmt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Aufbau und Abbau der Mietgegenstände, es sei denn, dies wurde gesondert im Vertrag geregelt. [dein Unternehmen] kann optional den Aufbau und Abbau gegen gesonderte Vergütung übernehmen.
5.3 Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Mieter die Kosten für Lieferung und Abholung der Eventtechnik.
6. Pflichten des Mieters
6.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände während der Mietdauer sachgemäß zu behandeln und die Bedienungsanleitungen zu befolgen.
6.2 Der Mieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Eventtechnik nicht überlastet wird und dass nur autorisierte Personen mit der Technik umgehen.
6.3 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Technik während der Mietdauer vor Beschädigung, Diebstahl und Missbrauch geschützt wird.
7. Haftung
7.1 Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer an den Mietgegenständen entstehen, es sei denn, der Schaden wurde durch D.S-Eventtechnik oder dessen Mitarbeiter verursacht.
7.2 Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung der Mietgegenstände entstehen.
7.3 D.S-Eventtechnik haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
8. Rückgabe der Mietgegenstände
8.1 Der Mieter hat die Mietgegenstände nach Ende der Mietdauer in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
8.2 Sollte der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zurückgeben, ist D.S-Eventtechnik berechtigt, eine zusätzliche Mietgebühr zu berechnen.
8.3 Werden die Mietgegenstände beschädigt oder unvollständig zurückgegeben, hat der Mieter die Reparatur- bzw. Ersatzkosten zu tragen.
9. Kündigung und Rücktritt
9.1 Der Mieter kann den Vertrag bis zu 14 Tage vor Mietbeginn kostenfrei stornieren. Bei einer späteren Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Mietpreises an.
9.2 D.S-Eventtechnik ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstößt oder die Mietgegenstände unsachgemäß verwendet.
10. Höhere Gewalt
10.1 Im Falle höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streik, Pandemien) entfällt die Leistungspflicht von [dein Unternehmen]. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz.
11. Datenschutz
11.1 D.S-Eventtechnik verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters nur im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln.
D.S-Eventtechnik
David Streziok
stand: 31.08.2025